Beleihungswertgutachten



Verlässlichkeit, Objektivität, Transparenz – die Eckpfeiler einer fundierten Immobilienbewertung

Professionelle Wertermittlungen durch unsere zertifizierten Immobiliengutachter von ALBERT & KEISCHGENS

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Beleihungswertgutachten


Als zentrales Instrument bei der Immobilienfinanzierung dienen unsere Beleihungswertgutachten Banken und Kreditinstituten, um die Risiken bei der Darlehensvergabe objektiv zu bewerten und den Beleihungswert anforderungsgemäß festzusetzen. Unsere Gutachten basieren auf den strengen Vorgaben des § 16 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) sowie der BelWertV 2022 und beinhalten detaillierte, umfangreiche Beschreibung der Lage-, Grundstücks- und Objektmerkmale, der Vermietung / Verpachtung, des Marktumfeldes sowie der sonstigen wertbestimmenden Parameter.

 

Der Beleihungswert wird dabei risikoavers unter Beachtung des Vorsichtsprinzips der BelWertV ermittelt und als langfristiger zeitraumbezogener Sicherheitswert unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Objektmerkmale, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen auf Bais einer langfristigen Betrachtung der Marktgegebenheiten ermittelt.

Beleihungswertermittlungen


  • Markt- und Beleihungswertgutachten
  • Kleindarlehensgutachten (§ 24 BelWertV)
  • Bautenstandsberichte
  • Fertigstellungsbestätigungen
  • Wertfortschreibungen /-aktualisierungen
  • Zustandsbewertungen
  • Beleihungsbewertung im Ausland (§ 35 BelWertV)

zentrale Verwendungszwecke


  • Grundlage für Kreditentscheidungen
  • Festsetzung von Beleihungswert und -grenze
  • Ableitung möglicher Kreditaufzeiten
  • Festsetzung der Kredit-/ Zinskonditionen
  • Teilnahme an Pfandbriefrefinanzierung
  • EK-Anrechnungserleichterung (Realkreditprivileg)
  • Kalkulation von Margengrößen

Bewertungsobjekte


Immobilien sind vielfältig – und kein Objekt gleicht dem anderen. Durch die Erstellung mehrerer hundert Immobiliengutachten pro Jahr verfügen unsere Sachverständigen über eine hohe regionale und überregionale Markt­kenntnis betreffend alle gängigen Immobilien- und Nutzungsarten. Von Standardobjekten über komplexe Gewerbeimmobilien bis hin zu Spezialimmobilien bewerten wir für Sie sämtliche Asset-Klassen.

Wohnimmobilien:

  • Eigentumswohnungen
  • Ein-/ Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohnanlagen /-hochhäuser
  • unbebaute Grundstücke

Büro- und Handelsimmobilien:

  • Bürogebäude
  • Geschäftshäuser / Handelseinheiten
  • Supermärte / Discounter
  • Fachmärkte / Fachmarkzentren
  • Shopping-Center / FOC

Gewerbe- und Logistikimmobilien:

  • Lager- und Logistikobjekte
  • Betriebs-/ Werkstätten
  • Produktionsimmobilien
  • Industrie-/ Fabrikareale
  • Gewerbeparks

Betreiberimmobilien:

  • Hotels / Beherbergungsbetriebe
  • Gastronomieobjekte / Restaurants
  • Food-Courts
  • Tankstellen / Waschstraßen
  • Parkhäuser

Sozial- und Bildungsimmobilien:

  • Alten-/ Pflegeheime
  • Kliniken / Krankenhäuser
  • Wohnheime / Studentenapartmens
  • Schulen / Hochschulen
  • Kindergärten (Kitas)

Freizeitimmobilien:

  • Sportstätten (z. B. Tennisanlagen)
  • Hallen- und Freizeitbäder
  • Event-/ Veranstaltungsstätten
  • Messegebäude /-anlagen
  • Kinos / Theater

Darüber hinaus bewerten wir ebenso Nischenobjekte mit geringer Marktgängigkeit, wie etwa Klöster, Bahnhöfe, Flughäfen, Güterverkehrszentren, Schrottplätze, Landwirtschaftsobjekte oder Solar- und Biogasanlagen. Treten Sie jederzeit mit besonderen Herausforderungen auf uns zu – unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen zur Verfügung.

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