Immobilienbewertung bei Scheidung



Fundierte Immobiliengutachten für eine faire Vermögensaufteilung

Eine Trennung oder Scheidung ist emotional belastend – die faire Aufteilung des Immobilienvermögens sollte es nicht sein. Unsere Gutachter von ALBERT & KEISCHGENS unterstützen Sie im Falle einer Scheidung mit fundierten Wertgutachten für Ihre Immobilie, die als rechtssichere Grundlage für den Zugewinnausgleich dienen.


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Warum ist eine Immobilienbewertung bei Scheidungen so wichtig?


Der Wert einer Immobilie beeinflusst zumeist maßgeblich die Höhe des Zugewinns. Eine objektives Immobiliengutachten im Falle einer Scheidung bietet klare Vorteile:

  • Vermeidung von Streitigkeiten

Ein neutraler Verkehrswert schafft Klarheit zwischen den Ehepartnern.

 

  • Rechtssicherheit

Unsere Gutachten halten Prüfungen durch das Familiengericht oder das Finanzamt stand.

 

  • Gerechte Aufteilung

Nur die exakte Bestimmung von Anfangs- und Endvermögen ergibt den fairen Zugewinn.

    Darüber hinaus ist der Immobilienwert nicht nur für die Zugewinnermittlung maßgeblich, sondern bildet auch die Grundlage für:


  • die Ermittlung der Auszahlung an den Ehepartner
  • die Entscheidung über Verkauf oder Übernahme der Immobilie
  • die Regelung bestehender Immobiliendarlehen
  • eine faire und ausgewogene Vermögensauseinandersetzung


      Ein professionelles Immobiliengutachten bei einem Scheidungsfall schafft Klarheit und schützt beide Partner.

Der Bewertungsstichtag – entscheidend für den Zugewinn


Bei einer Scheidung ist die Immobilie kein statischer Wert. Um den Zugewinnausgleich korrekt zu berechnen, betrachtet der Gesetzgeber die Immobilie an zwei entscheidenden Zeitpunkten. Nur durch den Vergleich dieser Stichtage lässt sich ermitteln, welcher Wertanteil tatsächlich während der Ehe erwirtschaftet wurde.


Wir ermitteln für Sie:

  1. Anfangsvermögen:  Der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Eheschließung.
  2. Endvermögen: Der Wert zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.


Wir berücksichtigen dabei sämtliche wertbeeinflussende Faktoren wie zum Beispiel Modernisierungen und Marktschwankungen.

Unsere Expertise: Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB


Ein einfaches Kurzgutachten für ein Haus oder eine Wohnung reicht bei Scheidungen in der Regel nicht aus, wenn es vor Gericht zu Unstimmigkeiten kommt. Unsere zertifizierten Gutachter erstellen daher vollumfängliche, gerichtsfeste Verkehrswertgutachten auf Basis der ImmoWertV 2021.

Unsere Bewertungsansätze & Leistungen:

Bewertungsansätze für Scheidungen


  • gerichtsfeste Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)
  • Zugrundelegung mehrerer Stichtage möglich
  • Bestimmung von Anfangs- und Endvermögen
  • Berechnung von Wertsteigerungen im Zeitverlauf
  • Berücksichtigung außerordentlicher Werteinflüsse
  • Ausfertigung als Privat- oder Schiedsgutachten

Bestandteile von Scheidungsgutachten


  • Darstellung des Bewertungsanlasses / Zweckes
  • umfangreiche Lage-/ Standortbeschreibung
  • umfangreiche Objekt- und Nutzungsbeschreibung
  • gründliche Analyse des Marktumfeldes
  • fundierte Bewertung nach normierten Verfahren
  • ausführliche Anlagen (Fotodokumentation etc.)

Optionen nach der Wertermittlung: Immobilie behalten oder verkaufen?


Sobald der Wert durch einen Gutachter feststeht, müssen die Partner entscheiden, wie es weitergeht. Oft ist der Immobilienverkauf bei einer Scheidung die beste Option, um finanzielle Verpflichtungen (wie das Immobiliendarlehen) zu lösen, den Auszug aus der Immobilie sauber abzuwickeln und bei dem Fall das einer der Partner die Auszahlung sich nicht leisten kann.


Je nach finanzieller Situation gibt es nach der Bewertun
g drei gängige Szenarien:

Auszahlung eines Partners

   

Ein Partner übernimmt das Haus und zahlt dem anderen den Anteil am Verkehrswert aus.

Gemeinsamer Verkauf

   

Die Immobilie wird am Markt zum bestmöglichen Kaufpreis veräußert und der Erlös geteilt.

Realteilung

   

Insbesondere bei Mehrfamilien- oder Büro-/ Geschäftshäusern: Aufteilung in Sondereigentum.

Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem individuellen Scheidungsanliegen:

Häufig gestellte Fragen


  • Welche Rolle spielt der Wert der Immobilie bei der Scheidung?

    Die Immobilie ist oft der größte Vermögenswert. Ihr Wert bildet die Basis für den Zugewinnausgleich, sofern die Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft leben. Ohne ein präzises Immobiliengutachten bei einer Scheidung ist eine faire Verteilung kaum möglich.

  • Verkehrswert oder Sachwert: Was gilt bei der Scheidung?

    Für den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung ist rechtlich grundsätzlich der Verkehrswert gemäß § 194 BauGB die maßgebliche Grundlage. Während der Sachwert sich aus dem Bodenwert sowie den Herstellungskosten des Gebäudes (abzüglich der Alterswertminderung) zusammensetzt, ist er im Familienrecht selten alleinstehend gültig. Ein professionelles Gutachten führt daher alle Berechnungsmethoden zu einem marktangepassten Verkehrswert zusammen, um eine faire und realitätsnahe Vermögensaufteilung zwischen den Ehepartnern zu garantieren.

  • Wie wird der Zugewinn bei einer Scheidung mit einer Immobilie berechnet?

    Im Fall einer Scheidung wird das Nettovermögen am Tag der Hochzeit mit jenem zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags verglichen. Die Differenz ist der Zugewinn. Steigt der Wert der Immobilie während der Ehe, steht dem jeweiligen Partner die Hälfte dieser Steigerung als Ausgleich zu.

  • Wie hoch ist die Auszahlungshöhe für eine Immobilie bei einer Scheidung?

    Sofern beide Partner die Immobilie zu gleichen Teilen (je 50 %) besitzen, folgt die Berechnung der Auszahlung im Fall einer Scheidung zumeist folgender Formel: Verkehrswert minus Schulden (z. B. Restkredit), geteilt durch zwei. Hierbei müssen jedoch individuelle Vereinbarungen und das Anfangsvermögen berücksichtigt werden.

  • Wie hoch sind die Kosten für ein Immobiliengutachten bei einer Scheidung?

    Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Gutachtens und dem Objektwert. Ein gerichtsfestes Vollgutachten ist teurer als ein Kurzgutachten, bietet aber volle Rechtssicherheit. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles und unverbindliches Angebot.

  • Scheidung: Gutachten für das Haus – wer zahlt?

    In der Regel beauftragen beide Partner den Gutachter gemeinsam und teilen sich die Kosten. Wird das Gutachten gerichtlich angeordnet, entscheidet das Gericht über die Kostenverteilung (meist 50/50).


  • Welche wertbeeinflussenden Faktoren bestimmen den Wert Ihrer Immobilie?

    Neben Lage und Baujahr fließen der energetische Zustand, Modernisierungen, die Marktsituation sowie rechtliche Gegebenheiten (z.B. Baulasten) in den Verkehrswert ein.


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