Immobilienbewertung


Verlässlichkeit, Objektivität, Transparenz – die Eckpfeiler einer fundierten Immobilienbewertung


Individuelle Wertermittlungen durch unsere zertifizierten Gutachter von ALBERT & KEISCHGENS

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steuerliche Bewertung



Grundsteuer, Erbschaft oder Abschreibung  – wir unterstützen Sie rechtssicher

Fundierte Bewertungen zur Vorlage beim Finanzamt durch unsere Gutachter von ALBERT & KEISCHGENS

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Leistungen


Leistungen


Erbschaft & Schenkungen


Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Erstellung von Verkehrs- / Marktwertgutachten ge­mäß § 194 BauGB sowie von Beleihungswertgutachten gemäß § 16 PfandBG. Darüber hinaus erar­beiten wir gutachterliche Stellungnahmen und Analysen betreffend nahezu sämtliche Fragestellun­gen rundum den Themenkomplex Immobilien, Grundstücke, Standort- und Marktfaktoren, inkl. ganzheitlicher Consulting-Dienstleistungen.

Immobilienerbschaften und -schenkungen gehen nicht selten mit einer hohen Steuerbelastung und offenen Fragen einher. Gerade unter Erben herrscht oft Uneinigkeit über den tatsächlichen Wert der Immobilie. Zudem ermitteln Finanzämter den vermeintlichen Immobilienwert anhand pauschaler Vorgaben des Bewertungsgesetzes, ohne Besichtigung oder Detailprüfung. Mithilfe eines professionellen Verkehrswertgutachtens können Unklarheiten beseitig und die Steuerlast oft erheblich reduziert werden.


Reporting-Herausforderungen für Unternehmen und Finanzinstitute

Scheidung


Eine Scheidung geht regelmäßig mit der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens einher. Der Wert einer Immobilie beeinflusst hierbei oft maßgeblich die Höhe des Zugewinnausgleichs. Die Bestimmung des Immobilienwertes zum Beginn und zum Ende der Ehe ist für eine faire, objektive Vermögensaufteilung  unerlässlich.

 

Gerne unterstützen wir Sie im Scheidungsprozess mit einem rechtssicheren und gerichtsfesten Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB auf Basis der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) zu den erforderlichen Bewertungsstichtagen.


Hier können Sie ein gerichtsfestes Gutachten unverbindlich anfragen

Markt- / Verkehrswertermittlungen

gemäß § 194 BauGB


  • Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB
  • Portfoliobewertungen
  • Wertindikationen
  • Bewertung von Projektentwicklungen
  • Residualwertermittlungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Wertfortschreibungen
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • Szenarioanalysen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Markt- und Beleihungswertermittlung

gemäß § 16 PfandBG


  • Beleihungswertgutachten nach § 5 BelWertV
  • Beleihungswertermittlung nach § 24 BelwertV
  • Wertindikationen / vorab Wertschätzungen
  • Wertaktualisierungen
  • Wertüberprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Bautenstandsberichte
  • Bewertungen von Projektentwicklungen
  • Portfoliobewertungen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Markt- / Verkehrswertermittlungen

gemäß § 194 BauGB


  • Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB
  • Portfoliobewertungen
  • Wertindikationen
  • Bewertung von Projektentwicklungsmaßnahmen
  • Residualwertermittlungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Wertfortschreibungen
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • Szenarioanalysen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Markt- und Beleihungswertermittlung

gemäß § 16 PfandBG


  • Beleihungswertgutachten nach § 5 BelWertV
  • Beleihungswertermittlung nach § 24 BelwertV
  • Wertindikationen / vorab Wertschätzungen
  • Wertaktualisierungen
  • Wertüberprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Bautenstandsberichte
  • Bewertungen von Projektentwicklungsmaßnahmen
  • Portfoliobewertungen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Bewertungszwecke


Nutzungsdauergutachten


Bewertungszwecke


Ziel einer jeden Immobilienbewertung ist es, Kunden den Wert, das Potential sowie das Risiko ihrer Immobilie unter qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten sowie unter Anwendung finanz- und betriebswirtschaftlicher, baurechtlicher und bautechnischer Fachkenntnisse aufzuzeigen. Von Investmententscheidungen und Finanzierungen über Wertstreitigkeiten bis hin zu steuerlichen Zwecken richten sich unsere differenzierten Leistungen an alle gängigen Bewertungszwecke. Wir erstellen für Sie unabhängig, präzise und marktgerecht ein qualifiziertes Gutachten, das auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Übliche Bewertungszwecke sind:

Eigentümer können die Anschaffungskosten ihrer Immobilie über die jährliche Steuererklärung abschreiben. Die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) erlaubt hierbei in der Regel eine Abschreibung von pauschal 2 bis 3 % pro Jahr. Mit einem qualifizierten Gutachten zum Nachweis der sogenannten „kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer“  gestattet es die Gesetzgebung, die Abschreibungshöhe an der tatsächlich verbleibenden Nutzungsdauer zu bemessen.

 

Als etabliertes Sachverständigenbüro erstellen wir für Sie fundierte zertifizierte Nutzungsdauergutachten – inklusive ausführlicher und dokumentierter Objektbesichtigung.


Betrachten Sie hierzu folgende Beispielrechnung:

Vorher Nachher
Verkehrswert / Kaufpreis 900.000 € 900.000 €
anteiliger Gebäudewert 800.000 € 800.000 €
Restnutzungsdauer 50 Jahre 20 Jahre
AfA-Satz 2,0 % 5,0 %
Absetzung pro Jahr 16.000 € 40.000 €
Abschreibungsvorteil nach 20 J. 480.000 €
Steuervorteil nach 20 J. 201.600 €

*) Steuervorteil basierend auf einem Steuersatz von 42 %

Unser Tipp:  Überprüfen Sie zusätzlich das Verhältnis von Bodenwert zu Gebäudewert, um die Abschreibung weiter zu erhöhen.

  • Lesen Sie hierzu das nachfolgende Kapitel.

An- und Verkauf

Finanzierungs- / Beleihungszwecke

Rechnungslegung / Bilanzierung

Erbschaftsangelegenheiten

Enteignung / Entschädigung

steuerliche Zwecke

Scheidung und Vermögensteilung

Betreuung und Vormundschaft

Zwangsversteigerungen

Rechtsstreitigkeiten

Schenkungen

Vermögensaufstellungen

Zwangsversteigerungen

Rechtsstreitigkeiten

Schenkungen

Vermögensaufstellungen

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Bewertungsobjekte


Wert-/ Kaufpreisaufteilung


Immobilien sind vielfältig – und kein Objekt gleicht dem anderen. Durch eine Vielzahl erstellter Markt- und Beleihungswert-gutachten, gutachterlicher Stellungnahmen und Consulting-Dienstleistungen verfügen wir über eine hohe regionale und überregionale Markt­kenntnis betreffend alle gängigen Immobilien- und Nutzungsarten. Von Standardobjekten über komplexe Gewerbe- und Geschäftsimmobilien bis hin zu Spezialimmobilien bewerten wir für Sie sämtliche Asset-Klassen.

Grund und Boden sind per Definition keiner Abnutzung ausgesetzt – die Abnutzung beschränkt sich ausschließlich auf das Gebäude. Steuerliche Abschreibungen auf Immobilien können daher nur auf den Gebäudewert vorgenommen werden, nicht auf den Bodenwert. Sowohl bei neu erworbenen Immobilien als auch bei Bestandsobjekten gilt die sachgerechte Prüfung der Wertverteilung daher als wesentlicher Baustein der steuerlichen Gestaltung.

 

Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen für Sie gerne eine fundierte Wertaufteilung zur Vorlage beim Finanzamt – kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Vorher Nachher
Verkehrswert / Kaufpreis 2.000.000 € 2.000.000 €
anteiliger Gebäudewert 1.200.000 € 1.600.000 €
Restnutzungsdauer 50 Jahre 50 Jahre
AfA-Satz 2,0 % 2,0 %
Absetzung pro Jahr 24.000 € 32.000 €
Abschreibungsvorteil pro Jahr 8.000 €
Steuervorteil nach 20 J. 67.200 €

*) Steuervorteil basierend auf einem Steuersatz von 42 %

  • Tipp zur Steueroptimierung:

Kombinieren Sie die Vorteile der Wert-/ Kaufpreisaufteilung mit einem Nutzungsdauergutachten, um so die steuerliche Abschreibung weiter zu steigern.

Grundsteuer


Die Grundsteuer zählt zu den öffentlich-rechtlichen Lasten, welche von Eigentümern zu tragen sind. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie dem Übermaßverbot ist es gesetzlich gestattet, eine Reduzierung der Grundsteuer zu verlangen, sofern der tatsächliche Wert einer Immobilie mind. 40 % unterhalb der steuerlichen Bemessungsgröße liegt.


Im Rahmen einer kostenlosen Vorabprüfung erhalten Sie bei uns Auskunft darüber, ob die Erstellung eines rechtssicheren Gegengutachtens erfolgsversprechend ist. 


Wenden Sie sich gerne unter den gänigen Kontaktoption an unsere Experten.

Kunden


Dank unserer umfangreichen Immobilien- und Marktkenntnis steht unser Leistungsangebot einem breiten Kundenkreis zur Verfügung.


  • Kreditinstitute
  • Privatkunden
  • Family Offices
  • Rechtsanwäte und Notare
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Versicherungsgesellschaften
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs)
  • Bauträger / Projektentwickler
  • Immobilien- / Wohnungsbaugesellschaften
  • Immobilienmakler und Hausverwalter


Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung oder fragen Sie eine gratis Musterbewertung r Ihr individuelles Bewertungsanliegen an.

MUSTERBEWERTUNG ANFORDERN

Kunden


Dank unserer umfangreichen Immobilien- und Marktkennt-nis steht unser Leistungsangebot einem breiten Kunden- kreis zur Verfügung.


Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstbe-ratung oder fragen Sie eine gratis Musterbewertung für Ihr individuelles Bewertungsanliegen an.

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  • Kreditinstitute
  • Privatkunden
  • Family Offices
  • Rechtsanwäte und Notare
  • Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften
  • Versicherungsgesellschaften
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs)
  • Bauträger / Projektentwickler
  • Immobilien- / Wohnungsbaugesellschaften
  • Immobilienmakler und Hausverwalter

Qualifikationen


Unsere Qualität spiegelt sich in den höchsten Branchenzertifizierungen nach DIN ISO/IEC 17024 wi­der, welche innerhalb unseres Teams durch CIS HypZert (F) zertifizierte Immobiliengutachter für fi­nanzwirtschaftliche Zwecke sowie DIAZert zertifizierte Immobiliengutachter für die Marktwer­termittlung gemäß ImmoWertV repräsentiert sind. Zudem verfügen wir über Recognised European Valuer (REV) - The European Group of Valuers Association (TEGoVa) sowie Gutachter der WAVO World Recognised Value (WAVO WRV) - The World Association of Valuers Organisations (WAVO).

Referenzen


Gerne zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten in der steuerlichen Optimierung von Immobilien anhand einiger ausgesuchter Referenzen. Sowohl bei Wohn-, Gewerbe- als auch Spezialimmobilien erweist sich die Kombination aus einer sachgerechten Verkürzung der Restnutzungsdauer in Verbindung mit einer Verbesserung des Verhältnisses von Boden- zu Gebäudewert als effektives Instrument zur Steuerreduktion.

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