Reporting-Herausforderungen für Unternehmen und Finanzinstitute
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Objektivität und NeutralitätListenelement 1
Eine objektive Bewertung ist gerade bei Streitfällen unter Erben sowie zur Richtigstellung von Steuerverlangen unerlässlich.
Unsere unabhängigen Sachverständigen von ALBERT & KEISCHGENS erstellen für Sie neutral und faktenbasiert Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen.
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RechtskonformitätListenelement 2
Basierend auf den einschlägigen Bewertungsvorschriften erstellen wir für Sie hochqualitative Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB zur Vorlage beim Finanzamt.
Unsere Gutachten richtet sich nach Maßgabe der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) verbunden mit den wesentlichen gesetzlichen Grundlagen wie LBauO, BauNVO etc.
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ProfessionalitätListenelement 3
Mit langjähriger Erfahrung in sämtlichen Immobilienklassen sowie tausenden durchgeführten Bewertungen arbeiten unsere Gutachter mit maximalem Qualitätsanspruch.
Profitieren Sie von unserem interdisziplinären Team, umfangreichen Research-Möglichkeiten sowie digital-integrativen Bewertungssystemen.
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Nachvollziehbarkeit und Transparents
Verständliche Gutachten mit Aussagekraft sind eine zentrale Voraussetzung für die Akzeptanz von Ämtern und Behörden.
Sämtliche unserer Bewertungen stützen sich auf belegbare und begründbare, quellenbasierte sowie umfangreich dokumentierte und detailliert beschriebene Zahlen, Daten und Fakten.
| Vorher | Nachher | |
|---|---|---|
| Verkehrswert / Kaufpreis | 900.000 € | 900.000 € |
| anteiliger Gebäudewert | 800.000 € | 800.000 € |
| Restnutzungsdauer | 50 Jahre | 20 Jahre |
| AfA-Satz | 2,0 % | 5,0 % |
| Absetzung pro Jahr | 16.000 € | 40.000 € |
| Abschreibungsvorteil nach 20 J. | – | 480.000 € |
| Steuervorteil nach 20 J. | – | 201.600 € |
*) Steuervorteil basierend auf einem Steuersatz von 42 %
Reporting-Herausforderungen für Unternehmen und Finanzinstitute
Unser Tipp: Überprüfen Sie zusätzlich das Verhältnis von Bodenwert zu Gebäudewert, um die Abschreibung weiter zu erhöhen.
- Lesen Sie hierzu das nachfolgende Kapitel.
- Tipp zur Steueroptimierung:
Kombinieren Sie die Vorteile der Wert-/ Kaufpreisaufteilung mit einem
Nutzungsdauergutachten, um so die steuerliche Abschreibung weiter zu steigern.
Die Grundsteuer zählt zu den öffentlich-rechtlichen Lasten, welche von Eigentümern zu tragen sind. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie dem Übermaßverbot ist es gesetzlich gestattet, eine Reduzierung der Grundsteuer zu verlangen, sofern der tatsächliche Wert einer Immobilie mind. 40 % unterhalb der steuerlichen Bemessungsgröße liegt.
Im Rahmen einer kostenlosen Vorabprüfung erhalten Sie bei uns Auskunft darüber, ob die Erstellung eines rechtssicheren Gegengutachtens erfolgsversprechend ist.
Wenden Sie sich gerne unter den gänigen Kontaktoption an unsere Experten.














