Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung




Ermittlung der tatsächlichen Steuerlast – wir unterstützen Sie rechtssicher

Wir helfen Ihnen, die tatsächliche Steuerlast fundiert zu ermitteln. Mit einem professionellen Verkehrswertgutachten von ALBERT & KEISCHGENS für Ihre Immobilie können Sie den oft pauschalen Schätzungen des Finanzamts bei Erbschaft oder Schenkung rechtssicher begegnen. 

   

Fordern Sie jetzt Ihr Gutachten für Ihre Immobilie bei einer Schenkung oder Erbschaft kostenlos an.


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Warum ist eine Immobilienbewertung im Erbfall oder bei Schenkung unerlässlich?


Objektivität und Neutralität


Eine objektive Bewertung ist gerade bei Streitfällen unter Erben sowie auch zur Richtigstellung von Steuerverlangen unerlässlich.

 

  • Unsere unabhängigen Sachverständigen von ALBERT & KEISCHGENS erstellen für Sie neutral und faktenbasiert Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen, um die angesetzte Immobilienbewertung des Finanzamts zu überprüfen und ggf. zu widerlegen. Jede Bewertung erfolgt weisungsfrei nach den Berufsgrundsätzen der Zertifizierungsverbände.

Rechtskonformität


Basierend auf den einschlägigen Bewertungsvorschriften erstellen wir umfangreiche hochqualitative Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB zur Vorlage beim Finanzamt.

 

  • Unsere Gutachten richten sich nach Maßgabe der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) verbunden mit den wesentlichen gesetzlichen Grundlagen wie LBauO, BauNVO etc. Dabei nutzen wir je nach Immobilienart und Anforderung das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder das Vergleichswertverfahren, um den Verkehrswert rechtskonform zu ermitteln.

Professionalität


Mit einer langjährigen Erfahrung in sämtlichen Immobilienklassen sowie tausenden durchgeführten Bewertungen arbeiten unsere Gutachter mit maximalem Qualitätsanspruch.

 

  • Profitieren Sie von unserem interdisziplinären Team, umfangreichen Research-Möglichkeiten sowie digital-integrativen Bewertungssystemen. Wir garantieren Ihnen ein professionelles, aussagekräftiges Gutachten, das auch den komplexesten Anforderungen standhalten. Als verlässlicher Partner begleiten wir Sie mit größtmöglicher Expertise durch jede Phase der Immobilienbewertung.

Nachvollziehbarkeit und Transparenz


Verständliche Gutachten mit Aussagekraft sind eine zentrale Voraussetzung für die Akzeptanz von Ämtern und Behörden – hierauf legen wir besonderen Wert.

 

  • Sämtliche unserer Immobilienbewertungen im Erbfall oder bei Schenkung stützen sich auf belegbare und begründbare, quellenbasierte sowie umfangreich dokumentierte und detailliert beschriebene Zahlen, Daten und Fakten. Wir legen detailliert dar, wie der Wert einer Immobilie ermittelt wurde, um einen vollständigen, nachvollziehbaren Nachweis des tatsächlichen Verkehrswertes zu ermöglichen.

Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem Erbschafts-/ Schenkungsanliegen:

Zusätzliche Informationen: Steuern und Freibeträge


Sowohl bei einer Erbschaft als auch bei einer Schenkung fällt in Deutschland eine entsprechende Steuer an: die  Erbschaftssteuer bzw. die Schenkungssteuer. Entscheidend für die Höhe der Abgabe ist der ermittelte Verkehrswert der Immobilie abzüglich des persönlichen Freibetrags. Der persönliche Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser/Schenker und Erwerber. 


Zu den wichtigsten Freibeträgen zählen:

 

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder, Stiefkinder und Enkelkinder, deren Eltern schon gestorben sind: 400.000 €
  • Enkelkinder, deren Eltern leben: 200.000 €
  • Eltern und Großeltern (bei Erbschaften): 100.000 €
  • Sonstige Personen: 20.000 €

Übersteigt der Wert der Immobilie den jeweiligen Freibetrag, wird der darüberliegende Betrag voll besteuert. Der anzuwendende Steuersatz richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und liegt je nach Steuerklasse zwischen 7 % und 50 %.

Beispielsituation: Erbschaftssteuer senken

Finanzamtswert (gem. BewG) Verkehrswert (Gutachten) Differenz
Wert der Immobilie 500.000 € 450.000 € - 50.000 €
Abzgl. Freibetrag (z.B. Kind) 400.000 € 400.000 €
Steuerpflichtiger Betrag 100.000 € 50.000 €
Steuersatz (z.B. 42 %) 42.000 € 21.000 € 21.000 €

Nutzen Sie unsere langjährige umfängliche Expertise für eine präzise und rechtssichere Wertermittlung Ihrer Immobilie bei Erbschaften oder Schenkungen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.

Häufig gestellte Fragen


  • Wie wird die Immobilie im Schenkungs- oder Erbfall bewertet?

    Das Finanzamt ermittelt den Wert zunächst standardisiert nach dem Bewertungsgesetz. Sie können diesen Wert jedoch durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen ggf. widerlegen und somit einen geringeren tatsächlichen Verkehrswert nachweisen.

  • Warum wird der Verkehrswert bei einer geerbten oder geschenkten Immobilie benötigt?

    Der Verkehrswert dient als Grundlage, um die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu berechnen. Nur wenn Sie den tatsächlichen, niedrigeren Verkehrswert nachweisen, können Sie Ihre Steuerlast legal senken und eine überhöhte Steuerforderung des Finanzamtes vermeiden.

  • Wer bestimmt den Verkehrswert im Erbfall oder bei einer Schenkung?

    Formal bestimmt ihn zunächst das Finanzamt. Der tatsächliche, ggf. niedrigere Verkehrswert kann jedoch durch einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständigen in einem detaillierten Gutachten ermittelt werden und die Bewertung des Finanzamts widerlegen. 

  • Was passiert, wenn der vom Finanzamt angesetzte Wert zu hoch ist?

    Ist die Immobilienbewertung des Finanzamts zu hoch, können Sie binnen eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen und ein eigenes Gutachten (Nachweis des geringeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG) vorlegen, um den tatsächlichen Verkehrswert zu beweisen und die Steuerlast zu berechnen.


  • Welcher Stichtag gilt für die Ver­kehrs­wert­ermitt­lung bei einer Erbschaft?

    Für die Immobilienbewertung gilt in der Regel der Todestag des Erblassers als maßgeblicher Stichtag für die Wertermittlung.


  • Welcher Wert zählt bei einer Schenkung?

    Bei einer Schenkung zählt ebenfalls der Verkehrswert der Immobilie zum Stichtag der Ausführung der Schenkung als Basis zur Berechnung der Schenkungssteuer.

  • Welches Immobiliengutachten bei einer Schenkung?

    Für die Ermittlung des Schenkungswerts im Rahmen der Immobilienbewertung benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Dieses wird vom Finanzamt als Nachweis für einen geringeren Wert anerkannt.

  • Wie viel Schenkungssteuer fällt aktuell an?

    Die Höhe der Schenkungssteuer ist abhängig vom Wert der Schenkung nach Abzug des Freibetrags und der Steuerklasse (Verwandtschaftsgrad) des Beschenkten. Die Steuersätze beginnen bei 7 % und steigen progressiv an.

  • Warum lohnt es sich, Immobilien zu verschenken?

    Eine Schenkung erlaubt es, die persönlichen Freibetrage (z.B. für Kinder: 400.000 €) alle zehn Jahre erneut zu nutzen. Dies kann über die Zeit die Steuerlast massiv senken.


  • Worin besteht der Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft?

    Der Hauptunterschied zwischen Erbe und Schenkung liegt im Zeitpunkt der Übertragung: Während eine Erbschaft den Vermögensübergang von Todes wegen beschreibt, erfolgt eine Schenkung bereits zu Lebzeiten des Gebers. Beide Vorgänge sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ein wesentlicher Vorteil der Schenkung liegt jedoch in der strategischen Nutzung der Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können.

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