Immobilienbewertung


Verlässlichkeit, Objektivität, Transparenz – die Eckpfeiler einer fundierten Immobilienbewertung


Individuelle Wertermittlungen durch unsere zertifizierten Gutachter von ALBERT & KEISCHGENS

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Steuergestaltung



Immobilienbewertung zur steuerlichen Gestaltung – wir unterstützen Sie rechtssicher

Fundierte Bewertungen zur Vorlage beim Finanzamt durch unsere Gutachter von ALBERT & KEISCHGENS

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Leistungen


Leistungen


Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Erstellung von Verkehrs- / Marktwertgutachten ge­mäß § 194 BauGB sowie von Beleihungswertgutachten gemäß § 16 PfandBG. Darüber hinaus erar­beiten wir gutachterliche Stellungnahmen und Analysen betreffend nahezu sämtliche Fragestellun­gen rundum den Themenkomplex Immobilien, Grundstücke, Standort- und Marktfaktoren, inkl. ganzheitlicher Consulting-Dienstleistungen.

Markt- / Verkehrswertermittlungen

gemäß § 194 BauGB


  • Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB
  • Portfoliobewertungen
  • Wertindikationen
  • Bewertung von Projektentwicklungen
  • Residualwertermittlungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Wertfortschreibungen
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • Szenarioanalysen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Markt- und Beleihungswertermittlung

gemäß § 16 PfandBG


  • Beleihungswertgutachten nach § 5 BelWertV
  • Beleihungswertermittlung nach § 24 BelwertV
  • Wertindikationen / vorab Wertschätzungen
  • Wertaktualisierungen
  • Wertüberprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Bautenstandsberichte
  • Bewertungen von Projektentwicklungen
  • Portfoliobewertungen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Markt- / Verkehrswertermittlungen

gemäß § 194 BauGB


  • Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB
  • Portfoliobewertungen
  • Wertindikationen
  • Bewertung von Projektentwicklungsmaßnahmen
  • Residualwertermittlungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Wertfortschreibungen
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • Szenarioanalysen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Markt- und Beleihungswertermittlung

gemäß § 16 PfandBG


  • Beleihungswertgutachten nach § 5 BelWertV
  • Beleihungswertermittlung nach § 24 BelwertV
  • Wertindikationen / vorab Wertschätzungen
  • Wertaktualisierungen
  • Wertüberprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Bautenstandsberichte
  • Bewertungen von Projektentwicklungsmaßnahmen
  • Portfoliobewertungen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Bewertungszwecke


Bewertungszwecke


Ziel einer jeden Immobilienbewertung ist es, Kunden den Wert, das Potential sowie das Risiko ihrer Immobilie unter qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten sowie unter Anwendung finanz- und betriebswirtschaftlicher, baurechtlicher und bautechnischer Fachkenntnisse aufzuzeigen. Von Investmententscheidungen und Finanzierungen über Wertstreitigkeiten bis hin zu steuerlichen Zwecken richten sich unsere differenzierten Leistungen an alle gängigen Bewertungszwecke. Wir erstellen für Sie unabhängig, präzise und marktgerecht ein qualifiziertes Gutachten, das auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Übliche Bewertungszwecke sind:

An- und Verkauf

Finanzierungs- / Beleihungszwecke

Rechnungslegung / Bilanzierung

Erbschaftsangelegenheiten

Enteignung / Entschädigung

steuerliche Zwecke

Scheidung und Vermögensteilung

Betreuung und Vormundschaft

Zwangsversteigerungen

Rechtsstreitigkeiten

Schenkungen

Vermögensaufstellungen

Zwangsversteigerungen

Rechtsstreitigkeiten

Schenkungen

Vermögensaufstellungen

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Bewertungsobjekte


Immobilien sind vielfältig – und kein Objekt gleicht dem anderen. Durch eine Vielzahl erstellter Markt- und Beleihungswert-gutachten, gutachterlicher Stellungnahmen und Consulting-Dienstleistungen verfügen wir über eine hohe regionale und überregionale Markt­kenntnis betreffend alle gängigen Immobilien- und Nutzungsarten. Von Standardobjekten über komplexe Gewerbe- und Geschäftsimmobilien bis hin zu Spezialimmobilien bewerten wir für Sie sämtliche Asset-Klassen.

Steuergestaltung


Die Investition in Immobilien ist eine der ältesten und substanziellsten Formen der Vermögensbildung. Um den vollen wirtschaftlichen Nutzen aus Ihren Immobilien zu ziehen, ist jedoch eine aktive und strategische Steuergestaltung unerlässlich. Wir unterstützen Sie gerne dabei, mit rechtlich fundierten Bewertungen Ihre Steuerlast angemessen zu organisieren.


Bei der Steuergestaltung handelt sich um die legale Nutzung der vom Gesetzgeber geschaffenen Spielräume zur Optimierung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen. Immobilien bieten hierbei vielfältige Ansatzpunkte – nachstehend finden Sie 5 gängige Beispiele:

Kunden


Dank unserer umfangreichen Immobilien- und Marktkenntnis steht unser Leistungsangebot einem breiten Kundenkreis zur Verfügung.


  • Kreditinstitute
  • Privatkunden
  • Family Offices
  • Rechtsanwäte und Notare
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Versicherungsgesellschaften
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs)
  • Bauträger / Projektentwickler
  • Immobilien- / Wohnungsbaugesellschaften
  • Immobilienmakler und Hausverwalter


Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung oder fragen Sie eine gratis Musterbewertung r Ihr individuelles Bewertungsanliegen an.

MUSTERBEWERTUNG ANFORDERN

Kunden


Dank unserer umfangreichen Immobilien- und Marktkennt-nis steht unser Leistungsangebot einem breiten Kunden- kreis zur Verfügung.


Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstbe-ratung oder fragen Sie eine gratis Musterbewertung für Ihr individuelles Bewertungsanliegen an.

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  • Kreditinstitute
  • Privatkunden
  • Family Offices
  • Rechtsanwäte und Notare
  • Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften
  • Versicherungsgesellschaften
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs)
  • Bauträger / Projektentwickler
  • Immobilien- / Wohnungsbaugesellschaften
  • Immobilienmakler und Hausverwalter

Optimierte Abschreibung (AfA) durch Kaufpreisaufteilung


Beim Kauf einer bebauten Immobilie muss der Gesamtkaufpreis in einen Anteil für den Grund und Boden und einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

Der Kern des Problems:

Nur der Gebäudewert ist abschreibungsfähig, da nur das Gebäude einer Abnutzung unterliegt. Das Finanzamt verwendet oft standardisierte, vereinfachende Berechnungstools (z. B. das BMF-Tool). Diese führen häufig zu einer überhöhten Zuweisung zum nicht abschreibungsfähigen Bodenanteil und somit zu einer zu niedrigen jährlichen Abschreibung.

Gestaltung durch Bewertung:

Durch ein professionelles Verkehrswertgutachten kann der tatsächliche, oft höhere, Wert des Gebäudes gegenüber dem Finanzamt dargelegt werden. Dies erhöht die steuerliche Abschreibungsbasis und senkt Ihre jährliche Steuerlast über Jahrzehnte.

Optimierte Abschreibung (AfA) durch Restnutzungsdauergutachten


Beim Kauf einer vermieteten Immobilie wird die jährliche Abschreibung (AfA) des Objektes in der Regel über die gesetzlich festgelegte Gesamtnutzungsdauer berechnet.

Der Kern des Problems:

Die gesetzliche Norm geht zumeist von einer fiktiven Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren aus. Ältere oder schlecht instand gehaltene Gebäude können jedoch eine tatsächliche technische, wirtschaftliche oder rechtliche Nutzungsdauer aufweisen, die deutlich kürzer ist. Dies bedeutet, dass die Abschreibung auf weniger Jahre verteilt werden muss, wodurch die jährliche AfA steigt. Das Finanzamt akzeptiert die Neuberechnung nur, wenn ein fundierter Nachweis über die kürzere technische oder wirtschaftliche Restnutzungsdauer erbracht wird.

Gestaltung durch Bewertung:

Durch ein professionelles Gutachten zur Feststellung der Restnutzungsdauer wird der tatsächliche, objektiv ermittelte Zustand der Bausubstanz, die technische Alterung und die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Gebäudes analysiert, um so eine kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen. Dies ermöglicht eine höhere jährliche Abschreibung und senkt Ihre Steuerlast deutlich.

Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht


Besonders bei Objekten, die über längere Zeit Verluste generieren (z. B. durch hohe Sanierungskosten oder Leerstand), stellt das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht infrage.

Der Kern des Problems:

Wird die Gewinnerzielungsabsicht verneint (sogenannte Liebhaberei), werden die durch Sanierungsmaßnahmen oder etwaigen temporären oder strategischen Leerstand entstehenden Verluste steuerlich nicht anerkannt. In der Folge verlieren Eigentümer oft Steuervorteile in beträchtlicher Höhe.

Gestaltung durch Bewertung:

Ein detaillierter Markt- und Ertragsanalysebericht kann die Potenziale der Immobilie, die Mietpreisentwicklung, die Machbarkeit von Sanierungen und/oder die langfristige Wertsteigerung objektiv belegen. Dies untermauert die Absicht des Eigentümers, zukünftig Gewinne zu erzielen, und sichert so die steuerliche Anerkennung von entstandenen Verlusten.

Steueroptimierung bei Entnahme oder Übertragung


Die Übertragung von Immobilien aus dem Betriebs- in das Privatvermögen (Entnahme) oder die Schenkung / Vererbung löst oft erhebliche stille Lasten in Form von Ertrags-, Schenkungs- oder Erbschaftsteuer aus.

Der Kern des Problems:

Die Entnahme / Übertragung führt zur sofortigen Aufdeckung und Versteuerung der gesamten, über die Jahre angesammelten stillen Reserven (Wertsteigerung über dem Buchwert). Dies löst eine hohe Ertragsteuer aus, die der Eigentümer ohne tatsächlichen Liquiditätszufluss begleichen muss (Dry-Up Tax), wodurch eine erhebliche finanzielle Belastung entsteht.

Gestaltung durch Bewertung:

Der Entnahme-/ Übertragungswert wird mit dem Teilwert (Marktwert) angesetzt; das übergeordnete Ziele der Bewertung besteht somit darin, den Wert so realistisch wie möglich zu ermitteln, um die zu versteuernden stillen Reserven angemessen zu bestimmen. Hinsichtlich der Erbschaft- und Schenkungssteuer wiederum nutzt das Finanzamt oft vereinfachende Werte zum Grundbesitz. Bei Immobilien, deren Verkehrswert nachweislich unter dem angesetzten Wert liegt (z. B. wegen Baumängeln), kann ein Gutachten nach § 198 BewG den niedrigeren gemeinen Wert belegen und so die Steuerlast senken.

Denkmalschutz und Sanierungsmaßnahmen


Umfangreiche Modernisierungen / Sanierungen an denkmalgeschützten oder in Sanierungsgebieten liegenden Objekten sind überproportional abschreibungsfähig.

Der Kern des Problems:

Im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit von geltend gemachten Kosten durch das Finanzamt kann es regelmäßig zur Ablehnung von Gesamt- oder Einzelkostenpositionen kommen. Der Nachweis, dass es sich bei den jeweiligen Kostenpunkten um angemessene Kostenhöhen handelt, ist durch den Eigentümer oft schwer zu erbringen.

Gestaltung durch Bewertung:

Ein professionelles Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen kann die Angemessenheit der Kosten durch eine Analyse der Baukosten und des Objektzustands vor und nach der Sanierung objektiv belegen und somit die Anerkennung erhöhter Abschreibungsbeträge sicherstellen.

Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem Steuergestaltungsanliegen:

Qualifikationen


Unsere Qualität spiegelt sich in den höchsten Branchenzertifizierungen nach DIN ISO/IEC 17024 wi­der, welche innerhalb unseres Teams durch CIS HypZert (F) zertifizierte Immobiliengutachter für fi­nanzwirtschaftliche Zwecke sowie DIAZert zertifizierte Immobiliengutachter für die Marktwer­termittlung gemäß ImmoWertV repräsentiert sind. Zudem verfügen wir über Recognised European Valuer (REV) - The European Group of Valuers Association (TEGoVa) sowie Gutachter der WAVO World Recognised Value (WAVO WRV) - The World Association of Valuers Organisations (WAVO).

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