Die Grundsteuer zählt zu den öffentlich-rechtlichen Lasten, welche von Eigentümern zu tragen sind. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie dem Übermaßverbot ist es gesetzlich gestattet, eine Reduzierung der Grundsteuer zu verlangen, sofern der tatsächliche Wert einer Immobilie mind. 40 % unterhalb der steuerlichen Bemessungsgröße liegt.
Im Rahmen einer kostenlosen Vorabprüfung erhalten Sie bei uns Auskunft darüber, ob die Erstellung eines rechtssicheren Gegengutachtens erfolgsversprechend ist.
Wenden Sie sich gerne unter den gänigen Kontaktoption an unsere Experten.

Ihre Vorteile im Überblick:
Detaillierte Wertermittlung
Unsere zertifizierten Gutachter ermitteln den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren, welche in den Standardmodellen des Finanzamtes oft ignoriert werden.
Würdigung von Mängeln und Schäden
Anders als das Finanzamt erfassen wir alle wertmindernden Gegebenheiten, wie Bau- und Feuchtigkeitsschäden, Baumängel, besondere Belastungen oder überdurchschnittlichen Sanierungsbedarf.
Gerichtsfeste Dokumentation
Unser Gutachten dient als belastbares Mittel im Einspruchsverfahren und sichert Ihnen eine faire, rechtskonforme Basis für die Festsetzung Ihrer Grundsteuer.
Rechtlicher Hintergrund:
Die Grundsteuerreform stellt viele Immobilieneigentümer vor Herausforderungen. Die Finanzverwaltung ermittelt die nunmehr neuen Bemessungsgrundlagen (Grundsteuerwert) oft auf Basis standardisierter Modelle (wie dem Bundesmodell oder länderspezifischen Varianten), die die individuellen Besonderheiten Ihrer Immobilie häufig unzureichend berücksichtigen. Dies kann schnell zu einem unrealistisch hohen Grundsteuerwert führen – und damit zu einer potenziell überhöhten Grundsteuerlast.
Wenn Sie einen Bescheid über den Grundsteuerwert oder den Grundsteuermessbetrag erhalten und diesen für fehlerhaft halten, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Hier setzen wir als unabhängiges Sachverständigenbüro an:
Ein professionelles Verkehrswertgutachten ist das stärkste und objektivste Mittel, um die Berechnungsgrundlage des Finanzamtes erfolgreich anzufechten.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein Gutachter zur Grundsteuerprüfung:



