Immobilienbewertung


Verlässlichkeit, Objektivität, Transparenz – die Eckpfeiler einer fundierten Immobilienbewertung


Individuelle Wertermittlungen durch unsere zertifizierten Gutachter von ALBERT & KEISCHGENS

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Grundsteuer



Neubewertung der Bemessungsgrundlage – wir unterstützen Sie rechtssicher

Fundierte Bewertungen zur Vorlage beim Finanzamt durch unsere Gutachter von ALBERT & KEISCHGENS

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Leistungen


Leistungen


Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Erstellung von Verkehrs- / Marktwertgutachten ge­mäß § 194 BauGB sowie von Beleihungswertgutachten gemäß § 16 PfandBG. Darüber hinaus erar­beiten wir gutachterliche Stellungnahmen und Analysen betreffend nahezu sämtliche Fragestellun­gen rundum den Themenkomplex Immobilien, Grundstücke, Standort- und Marktfaktoren, inkl. ganzheitlicher Consulting-Dienstleistungen.

Markt- / Verkehrswertermittlungen

gemäß § 194 BauGB


  • Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB
  • Portfoliobewertungen
  • Wertindikationen
  • Bewertung von Projektentwicklungen
  • Residualwertermittlungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Wertfortschreibungen
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • Szenarioanalysen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Markt- und Beleihungswertermittlung

gemäß § 16 PfandBG


  • Beleihungswertgutachten nach § 5 BelWertV
  • Beleihungswertermittlung nach § 24 BelwertV
  • Wertindikationen / vorab Wertschätzungen
  • Wertaktualisierungen
  • Wertüberprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Bautenstandsberichte
  • Bewertungen von Projektentwicklungen
  • Portfoliobewertungen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Markt- / Verkehrswertermittlungen

gemäß § 194 BauGB


  • Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB
  • Portfoliobewertungen
  • Wertindikationen
  • Bewertung von Projektentwicklungsmaßnahmen
  • Residualwertermittlungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Wertfortschreibungen
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • Szenarioanalysen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Markt- und Beleihungswertermittlung

gemäß § 16 PfandBG


  • Beleihungswertgutachten nach § 5 BelWertV
  • Beleihungswertermittlung nach § 24 BelwertV
  • Wertindikationen / vorab Wertschätzungen
  • Wertaktualisierungen
  • Wertüberprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Bautenstandsberichte
  • Bewertungen von Projektentwicklungsmaßnahmen
  • Portfoliobewertungen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Bewertungszwecke


Bewertungszwecke


Ziel einer jeden Immobilienbewertung ist es, Kunden den Wert, das Potential sowie das Risiko ihrer Immobilie unter qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten sowie unter Anwendung finanz- und betriebswirtschaftlicher, baurechtlicher und bautechnischer Fachkenntnisse aufzuzeigen. Von Investmententscheidungen und Finanzierungen über Wertstreitigkeiten bis hin zu steuerlichen Zwecken richten sich unsere differenzierten Leistungen an alle gängigen Bewertungszwecke. Wir erstellen für Sie unabhängig, präzise und marktgerecht ein qualifiziertes Gutachten, das auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Übliche Bewertungszwecke sind:

An- und Verkauf

Finanzierungs- / Beleihungszwecke

Rechnungslegung / Bilanzierung

Erbschaftsangelegenheiten

Enteignung / Entschädigung

steuerliche Zwecke

Scheidung und Vermögensteilung

Betreuung und Vormundschaft

Zwangsversteigerungen

Rechtsstreitigkeiten

Schenkungen

Vermögensaufstellungen

Zwangsversteigerungen

Rechtsstreitigkeiten

Schenkungen

Vermögensaufstellungen

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Bewertungsobjekte


Immobilien sind vielfältig – und kein Objekt gleicht dem anderen. Durch eine Vielzahl erstellter Markt- und Beleihungswert-gutachten, gutachterlicher Stellungnahmen und Consulting-Dienstleistungen verfügen wir über eine hohe regionale und überregionale Markt­kenntnis betreffend alle gängigen Immobilien- und Nutzungsarten. Von Standardobjekten über komplexe Gewerbe- und Geschäftsimmobilien bis hin zu Spezialimmobilien bewerten wir für Sie sämtliche Asset-Klassen.

Grundsteuer


Die Grundsteuer zählt zu den öffentlich-rechtlichen Lasten, welche von Eigentümern zu tragen sind. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie dem Übermaßverbot ist es gesetzlich gestattet, eine Reduzierung der Grundsteuer zu verlangen, sofern der tatsächliche Wert einer Immobilie mind. 40 % unterhalb der steuerlichen Bemessungsgröße liegt.


Im Rahmen einer kostenlosen Vorabprüfung erhalten Sie bei uns Auskunft darüber, ob die Erstellung eines rechtssicheren Gegengutachtens erfolgsversprechend ist. 


Wenden Sie sich gerne unter den gänigen Kontaktoption an unsere Experten.

Kunden


Dank unserer umfangreichen Immobilien- und Marktkenntnis steht unser Leistungsangebot einem breiten Kundenkreis zur Verfügung.


  • Kreditinstitute
  • Privatkunden
  • Family Offices
  • Rechtsanwäte und Notare
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Versicherungsgesellschaften
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs)
  • Bauträger / Projektentwickler
  • Immobilien- / Wohnungsbaugesellschaften
  • Immobilienmakler und Hausverwalter


Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung oder fragen Sie eine gratis Musterbewertung r Ihr individuelles Bewertungsanliegen an.

MUSTERBEWERTUNG ANFORDERN

Kunden


Dank unserer umfangreichen Immobilien- und Marktkennt-nis steht unser Leistungsangebot einem breiten Kunden- kreis zur Verfügung.


Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstbe-ratung oder fragen Sie eine gratis Musterbewertung für Ihr individuelles Bewertungsanliegen an.

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  • Rechtsanwäte und Notare
  • Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften
  • Versicherungsgesellschaften
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  • Bauträger / Projektentwickler
  • Immobilien- / Wohnungsbaugesellschaften
  • Immobilienmakler und Hausverwalter

Ihre Vorteile im Überblick:

Detaillierte Wertermittlung


Unsere zertifizierten Gutachter ermitteln den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren, welche in den Standardmodellen des Finanzamtes oft ignoriert werden.

Würdigung von Mängeln und Schäden


Anders als das Finanzamt erfassen wir alle wertmindernden Gegebenheiten, wie Bau- und Feuchtigkeitsschäden, Baumängel, besondere Belastungen oder überdurchschnittlichen Sanierungsbedarf.

Gerichtsfeste Dokumentation


Unser Gutachten dient als belastbares Mittel im Einspruchsverfahren und sichert Ihnen eine faire, rechtskonforme Basis für die Festsetzung Ihrer Grundsteuer.

Rechtlicher Hintergrund:

Die Grundsteuerreform stellt viele Immobilieneigentümer vor Herausforderungen. Die Finanzverwaltung ermittelt die nunmehr neuen Bemessungsgrundlagen (Grundsteuerwert) oft auf Basis standardisierter Modelle (wie dem Bundesmodell oder länderspezifischen Varianten), die die individuellen Besonderheiten Ihrer Immobilie häufig unzureichend berücksichtigen. Dies kann schnell zu einem unrealistisch hohen Grundsteuerwert führen – und damit zu einer potenziell überhöhten Grundsteuerlast.


Wenn Sie einen Bescheid über den Grundsteuerwert oder den Grundsteuermessbetrag erhalten und diesen für fehlerhaft halten, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Hier setzen wir als unabhängiges Sachverständigenbüro an:


Ein professionelles Verkehrswertgutachten ist das stärkste und objektivste Mittel, um die Berechnungsgrundlage des Finanzamtes erfolgreich anzufechten.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein Gutachter zur Grundsteuerprüfung:

Qualifikationen


Unsere Qualität spiegelt sich in den höchsten Branchenzertifizierungen nach DIN ISO/IEC 17024 wi­der, welche innerhalb unseres Teams durch CIS HypZert (F) zertifizierte Immobiliengutachter für fi­nanzwirtschaftliche Zwecke sowie DIAZert zertifizierte Immobiliengutachter für die Marktwer­termittlung gemäß ImmoWertV repräsentiert sind. Zudem verfügen wir über Recognised European Valuer (REV) - The European Group of Valuers Association (TEGoVa) sowie Gutachter der WAVO World Recognised Value (WAVO WRV) - The World Association of Valuers Organisations (WAVO).

Womit geht es weiter?