Immobilienbewertung


Verlässlichkeit, Objektivität, Transparenz – die Eckpfeiler einer fundierten Immobilienbewertung


Individuelle Wertermittlungen durch unsere zertifizierten Gutachter von ALBERT & KEISCHGENS

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Kaufpreisaufteilung



Optimierung der steuerlichen Abschreibung  – wir unterstützen Sie rechtssicher

Fundierte Bewertungen zur Vorlage beim Finanzamt durch unsere Gutachter von ALBERT & KEISCHGENS

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Leistungen


Leistungen


Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Erstellung von Verkehrs- / Marktwertgutachten ge­mäß § 194 BauGB sowie von Beleihungswertgutachten gemäß § 16 PfandBG. Darüber hinaus erar­beiten wir gutachterliche Stellungnahmen und Analysen betreffend nahezu sämtliche Fragestellun­gen rundum den Themenkomplex Immobilien, Grundstücke, Standort- und Marktfaktoren, inkl. ganzheitlicher Consulting-Dienstleistungen.

Markt- / Verkehrswertermittlungen

gemäß § 194 BauGB


  • Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB
  • Portfoliobewertungen
  • Wertindikationen
  • Bewertung von Projektentwicklungen
  • Residualwertermittlungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Wertfortschreibungen
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • Szenarioanalysen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Markt- und Beleihungswertermittlung

gemäß § 16 PfandBG


  • Beleihungswertgutachten nach § 5 BelWertV
  • Beleihungswertermittlung nach § 24 BelwertV
  • Wertindikationen / vorab Wertschätzungen
  • Wertaktualisierungen
  • Wertüberprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Bautenstandsberichte
  • Bewertungen von Projektentwicklungen
  • Portfoliobewertungen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Markt- / Verkehrswertermittlungen

gemäß § 194 BauGB


  • Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB
  • Portfoliobewertungen
  • Wertindikationen
  • Bewertung von Projektentwicklungsmaßnahmen
  • Residualwertermittlungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Wertfortschreibungen
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • Szenarioanalysen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Markt- und Beleihungswertermittlung

gemäß § 16 PfandBG


  • Beleihungswertgutachten nach § 5 BelWertV
  • Beleihungswertermittlung nach § 24 BelwertV
  • Wertindikationen / vorab Wertschätzungen
  • Wertaktualisierungen
  • Wertüberprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Bautenstandsberichte
  • Bewertungen von Projektentwicklungsmaßnahmen
  • Portfoliobewertungen
  • Plausibilisierungen von Fremdgutachten

Bewertungszwecke


Bewertungszwecke


Ziel einer jeden Immobilienbewertung ist es, Kunden den Wert, das Potential sowie das Risiko ihrer Immobilie unter qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten sowie unter Anwendung finanz- und betriebswirtschaftlicher, baurechtlicher und bautechnischer Fachkenntnisse aufzuzeigen. Von Investmententscheidungen und Finanzierungen über Wertstreitigkeiten bis hin zu steuerlichen Zwecken richten sich unsere differenzierten Leistungen an alle gängigen Bewertungszwecke. Wir erstellen für Sie unabhängig, präzise und marktgerecht ein qualifiziertes Gutachten, das auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Übliche Bewertungszwecke sind:

An- und Verkauf

Finanzierungs- / Beleihungszwecke

Rechnungslegung / Bilanzierung

Erbschaftsangelegenheiten

Enteignung / Entschädigung

steuerliche Zwecke

Scheidung und Vermögensteilung

Betreuung und Vormundschaft

Zwangsversteigerungen

Rechtsstreitigkeiten

Schenkungen

Vermögensaufstellungen

Zwangsversteigerungen

Rechtsstreitigkeiten

Schenkungen

Vermögensaufstellungen

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Bewertungsobjekte


Kaufpreisaufteilung


Immobilien sind vielfältig – und kein Objekt gleicht dem anderen. Durch eine Vielzahl erstellter Markt- und Beleihungswert-gutachten, gutachterlicher Stellungnahmen und Consulting-Dienstleistungen verfügen wir über eine hohe regionale und überregionale Markt­kenntnis betreffend alle gängigen Immobilien- und Nutzungsarten. Von Standardobjekten über komplexe Gewerbe- und Geschäftsimmobilien bis hin zu Spezialimmobilien bewerten wir für Sie sämtliche Asset-Klassen.

Grund und Boden sind per Definition keiner Abnutzung ausgesetzt – die Abnutzung beschränkt sich ausschließlich auf das Gebäude. Steuerliche Abschreibungen auf Immobilien können daher nur auf den Gebäudewert vorgenommen werden, nicht auf den Bodenwert. Sowohl bei neu erworbenen Immobilien als auch bei Bestandsobjekten gilt die sachgerechte Prüfung der Wertverteilung daher als wesentlicher Baustein der steuerlichen Gestaltung.

 

Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen für Sie gerne eine fundierte Wertaufteilung zur Vorlage beim Finanzamt – kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Vorher Nachher
Verkehrswert / Kaufpreis 2.000.000 € 2.000.000 €
anteiliger Gebäudewert 1.200.000 € 1.600.000 €
Restnutzungsdauer 50 Jahre 50 Jahre
AfA-Satz 2,0 % 2,0 %
Absetzung pro Jahr 24.000 € 32.000 €
Abschreibungsvorteil pro Jahr 8.000 €
Steuervorteil nach 20 J. 67.200 €

*) Steuervorteil basierend auf einem Steuersatz von 42 %

  • Tipp zur Steueroptimierung:

Kombinieren Sie die Vorteile der Kaufpreisaufteilung mit einem detaillierten Nutzungsdauergutachten, um so die steuerliche Abschreibung weiter zu steigern.

Kunden


Dank unserer umfangreichen Immobilien- und Marktkenntnis steht unser Leistungsangebot einem breiten Kundenkreis zur Verfügung.


  • Kreditinstitute
  • Privatkunden
  • Family Offices
  • Rechtsanwäte und Notare
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Versicherungsgesellschaften
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs)
  • Bauträger / Projektentwickler
  • Immobilien- / Wohnungsbaugesellschaften
  • Immobilienmakler und Hausverwalter


Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung oder fragen Sie eine gratis Musterbewertung r Ihr individuelles Bewertungsanliegen an.

MUSTERBEWERTUNG ANFORDERN

Kunden


Dank unserer umfangreichen Immobilien- und Marktkennt-nis steht unser Leistungsangebot einem breiten Kunden- kreis zur Verfügung.


Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstbe-ratung oder fragen Sie eine gratis Musterbewertung für Ihr individuelles Bewertungsanliegen an.

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  • Kreditinstitute
  • Privatkunden
  • Family Offices
  • Rechtsanwäte und Notare
  • Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften
  • Versicherungsgesellschaften
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs)
  • Bauträger / Projektentwickler
  • Immobilien- / Wohnungsbaugesellschaften
  • Immobilienmakler und Hausverwalter

Rechtlicher Hintergrund:

Das Finanzamt wendet bei der Prüfung Ihrer Angaben zur steuerlichen Festsetzung häufig ein standardisiertes, vereinfachendes Berechnungsverfahren an (oft das sog. BMF-Tool), das den Wert des Bodens regelmäßig zu hoch und den Wert des Gebäudes häufig zu niedrig ansetzt. Dies führt in der Praxis oft zu einer Unterausnutzung Ihres Abschreibungspotenzials.


Um die vereinfachte Rechnung des Finanzamtes zu ersetzen, ist ein professionelles Sachverständigengutachten unerlässlich. Als unabhängige und zertifizierte Immobiliengutachter ermitteln wir für Sie den realistischen Verkehrswert des Gebäudes und des Bodens nach anerkannten und gerichtsfesten Methoden (z. B. Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren).


Ihre Vorteile im Überblick:

1. Hohe Akzeptanz beim Finanzamt


Unsere detaillierten Gutachten ersetzen die vereinfachte Standardberechnung des BMF-Tools und bieten eine belastbare, objektive Basis für Ihre steuerliche Geltendmachung mit maximaler Erfolgsquote.

2. Maximierung der Abschreibungsbasis


Unsere Sachverständigen ermitteln zuverlässig den tatsächlichen Boden- und Gebäudewert, um Ihnen den höchst möglichen zulässigen Anteil für die Gebäude-AfA zu sichern.

3. Rechtssicherheit


Sie erhalten ein Dokument, das den strengen Anforderungen der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung (u. a. des Bundesfinanzhofs) genügt und Sie bei Betriebsprüfungen absichert.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Mustergutachten:

Qualifikationen


Unsere Qualität spiegelt sich in den höchsten Branchenzertifizierungen nach DIN ISO/IEC 17024 wi­der, welche innerhalb unseres Teams durch CIS HypZert (F) zertifizierte Immobiliengutachter für fi­nanzwirtschaftliche Zwecke sowie DIAZert zertifizierte Immobiliengutachter für die Marktwer­termittlung gemäß ImmoWertV repräsentiert sind. Zudem verfügen wir über Recognised European Valuer (REV) - The European Group of Valuers Association (TEGoVa) sowie Gutachter der WAVO World Recognised Value (WAVO WRV) - The World Association of Valuers Organisations (WAVO).

Womit geht es weiter?